Montag, 9. Juni 2014

55 Millionen Autos in der BRD – und keiner ist Eigentümer seines Wagens?


In der BRD waren im Januar 2008 laut Kraftfahrt-Bundesamt 55 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen.
Eine ganze Menge, mehr als jeder zweite Bürger hat also ein Auto.

Hat er, gehört ihm, hat er geleast oder gemietet.
Gehört uns unser Auto wirklich? Wir haben es bezahlt, natürlich.
Oder gibt es hier einen schier unglaublichen Haken, den die meisten noch gar nicht gesehen haben?
Haben Sie für Ihr Auto bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II oder noch den alten Fahrzeugbrief ?

Wenn Sie eine Zulassungsbescheinigung haben, dann lesen Sie einmal im oberen Abschnitt den Text genau durch.

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

Aha. Ich habe zwar ein Auto, habe es bezahlt und es gehört eigentlich mir. Aber diese Bescheinigung sagt, ich sei nicht der Eigentümer?
Aber ich habe doch bei der KFZ-Anmeldung das Auto auf meinen Namen angemeldet und durch Besitz der Papiere nachgewiesen, dass es mir tatsächlich gehört?
Die Frage ist, wer ist dann der Eigentümer, wenn nicht ich?
Ganz banal könnte man sagen, dass man dann eben andere Unterlagen zum Eigentumsnachweis benötigt. Reicht dafür ein Kaufvertrag?
Der TÜV NORD sagt: 

Analog zum Fahrzeugbrief sollten Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht im Fahrzeug aufbewahren, obwohl der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.

Wir empfehlen Ihnen, Fahrzeugrechnungen und -Kaufverträge als ergänzenden Eigentumsnachweis besonders sorgsam zu verwahren.

Als ergänzenden Eigentumsnachweis? Ja wieso ergänzend? Wenn doch die Zulassungsbescheinigung das gar nicht beweist?

Auch einige Foren befassen sich mit diesem Thema. Eine interessante Situation – durch einen Unfall aufgedeckt – wird hier geschildert:

Nur der eingetragene Halter ist in Eigentümerstellung.

Der alte Fahrzeugbrief dagegen stellte unmissverständlich klar, wem das Auto gehörte:
Dem Besitzer des Papiers.

Betrachtet man diesen seltsamen Sachverhalt einmal aus einer anderen, der gesetzlichen Perspektive, dann stellt sich heraus, dass da noch ganz andere Dinge eine Rolle spielen. Vielleicht wissen Sie als aufgeklärter Mensch, dass die SHAEF-Gesetze der Alliierten, der Besatzer von Deutschland, immer noch gelten. Unser Land ist nach wie vor besetzt, was man unschwer an den 75.000 US-Soldaten erkennen kann.

Eines dieser SHAEF-Gesetze behandelt die Sperre und die Kontrolle von Vermögen: SHAEF-Gesetz Nr. 52. Zitat:

Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme (…) durch die Militärregierung unterworfen.

Ganz klar wird hierbei meiner Ansicht nach nicht, wer nun mit seinem Vermögen den Alliierten unterworfen wird und wer nicht.

Dies alles wirkt extrem seltsam und scheint beabsichtigt zu sein, denn man hätte die Sache auch deutlich klarer formulieren und darstellen können. Da die BRD real sowieso nicht mehr existiert, ist es zudem fraglich, wer hier gegen wen was rechtlich korrekt durchsetzen könnte. Es wird also von jedem einzelnen abhängen, was er daraus macht. Machen Sie was draus!

Geteilt von:  http://www.wahrheiten.org/blog/2008/12/12/55-millionen-autos-in-der-brd-und-keiner-ist-eigentuemer-seines-wagens/

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